Was ist der Aktionsbereich?
Der Aktionsbereich stellt ein zentrales Element bei der Planung und Herstellung von Handwaschbecken dar, da er einen erheblichen Einfluss auf die Prävention und Kontrolle von opportunistischen wasserbürtigen Infektionen haben kann.
Es handelt sich hierbei um den verfügbaren Raum zwischen dem Hahnauslauf und dem Becken, welcher eine natürliche Bewegung der Hände während des Händewaschens ermöglichen soll. In der Praxis bedeutet dies, dass Waschbecken und Wasserhahn mit ausreichend Abstand zueinander montiert werden sollten, um eine effektive Handreinigung zu ermöglichen, ohne dass Endnutzer den Wasserhahnauslauf, das Waschbecken oder den Abfluss berühren müssen – dort können sich hohe Konzentrationen von pathogenen Mikroorganismen befinden.
Die Bereitstellung eines angemessenen Aktionsbereichs ist daher in Einrichtungen mit erweiterter medizinischer Versorgung, in denen Patienten mit geschwächtem Immunsystem behandelt werden, von besonderer Bedeutung. Hier können Patienten anfälliger für Infektionen durch Krankheitserreger wie Pseudomonas aeruginosa sein. Diese können durch Handkontakt, Spritzer aus kontaminierten Becken oder Abflüssen sowie schlechte Hygienepraktiken übertragen werden.
Aktionsbereich und Point-of-Use-Filter
Die Installation eines Filters wirkt sich zwangsläufig auf den verfügbaren Aktionsbereich eines Waschbeckens aus und kann diesen verringern. Daher sollten sowohl das Waschbecken als auch die Anbringung des Wasserhahns unter Berücksichtigung dieser Tatsache geplant und im Vorfeld die mögliche Notwendigkeit einer Filterinstallation, z.B. als Reaktion auf Notfälle im Zusammenhang mit der Wassersicherheit, in Betracht gezogen werden.
Da dies in der Planungsphase oft nicht berücksichtigt wird, kann die Installation eines Filters eine adäquate Waschbeckennutzung beeinträchtigen und somit das Risiko für die Patienten unbeabsichtigt erhöhen.
Die Folgen der Installation eines inkompatiblen Wasserhahnfilters können erheblich sein: Sie können die Sicherheit der Endnutzer sowie die Infektionsprävention und -kontrollpraxis beeinträchtigen und zudem zu Verstößen gegen geltende Vorschriften führen.
Folgen einer Inkompatibilität